EIN BESINNLICHES OSTERFEUER IST KEINE MÜLLVERBRENNUNG!
Eine aktuelle Information zum Abheizen von pflanzlichen Materialien!
LIEBE GEMEINDEBÜRGER/INNEN!
Pflegen wir unser Brauchtum und erfreuen wir uns zu Ostern gemeinsam am wiedergewonnenen Licht des noch jungen Jahres. Auch das Osterfeuer versinnbildlicht diesen Übergang vom Winter zum Frühjahr und ist ein Zeichen für die in der Natur stattfindende Erneuerung.
In der Praxis werden Brauchtumsfeuer jedoch ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind! Diese Vorgangsweise ist verboten führt zu unnötigen Umweltbelastungen.
SO FEUERN SIE RICHTIG:
In den Gemeindegebieten von Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern GANZJÄHRIG VERBOTEN (LGBl. Nr.: 131/2006)!
Außerhalb dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer in der Steiermark im Jahr 2007 ausschließlich am 7. April (Karsamstag) und am 21. Juni (Sommersonnenwende) entzündet werden.
Dabei darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt werden. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“, falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso nicht zulässig wie die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
VORSICHT:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630.-- bestraft!
TIPP:
Materialien pflanzlicher Herkunft sind im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte zu verwerten (Einzel- oder Gemeinschaftskompostierung) oder der Biomüllsammlung (Biotonne, Altstoffsammelzentrum, Grünschnittsammelstelle, Häckseldienst, usw.) zuzuführen.
NUTZEN SIE DIESE MÖGLICHKEITEN UND VERZICHTEN SIE AUF DAS ABBRENNEN IM FREIEN! DAMIT VERMEIDEN SIE AUCH, DASS KLEINTIERE QUALVOLL IM FEUER VERENDEN!