Seniorenurlaubsaktion
Die Seniorenurlaubsaktion des Landes Steiermark findet auch im Jahre 2010 wieder statt. Diese Aktion soll Personen der älteren Generation, die auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse keine Möglichkeit haben auf Urlaub zu fahren, einen Erholungsurlaub von 10 Tagen ermöglichen.
Teilnehmen können Männer und Frauen:
die bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres das 60. Lebensjahr vollendet haben,
die die österr. Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines Mitgliedsstaats des EWR sind,
die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
deren Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz nicht übersteigt,
die sich ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort zurechtfinden (Pflegestufe 1 und 2),
die pflegebedürftig sind, aber von einem Angehörigen oder einer anderen
pflegenden Person (Nachbarn, Freunde) betreut werden wollen. In diesen Fällen können die Pflegestufen der Teilnehmer der Urlaubsaktion 3 oder höchstens 4 betragen,
wenn sie mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer einverstanden sind.
Der Richtsatz für das Nettoeinkommen beträgt:
für allein lebende Personen € 936,--
für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften
(gemeinsames Nettoeinkommen) € 1.360,--
Unterhaltszahlungen und tatsächliche Nettomiete (bei Mietwohnungen) können vom Einkommen abgerechnet werden. Voraussetzung für die Abrechnung der Miete vom Einkommen ist die Vorlage einer aktuellen Mietenabrechnung, aus der die Kosten nach Miete, Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten aufgegliedert, ersichtlich sind. Nach Abzug der Miete darf das Einkommen den oben angeführten Richtsatz nicht überschreiten.
Bei Eigentumswohnungen oder Eigenheimen können Rückzahlungsraten für Darlehen und Betriebskosten bis max. € 70,30 anerkannt werden.
Einkünfte aus einer oder mehreren Pensionen, Firmenpensionen (Treuegeld), Pacht- oder Mieteinnahmen, Wohnbeihilfen, Leibrenten, Alimente, Leistungen aus der Sozialhilfe, Mietzinsbeihilfen und sonstige Einkünfte sind als Einkommen anzugeben und zu rechnen. Pflegegeld, Diätzuschüsse, Ruhegeld für Pflegemütter des Landes Steiermark, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag werden nicht als Einkommen gerechnet.
Die Unterbringung im Gasthaus erfolgt ausschließlich in Zweibettzimmern.
An der Seniorenurlaubsaktion interessierte Teilnehmer können sich ab sofort
unter Vorlage ihrer Unterlagen im Stadtamt Voitsberg, Bürgerbüro, Zimmer 3, melden. Die Einreichsfrist endet mit 26. März 2010.


