Hundekot - Verschmutzte öffentliche Anlagen, Straßen und Wege


Immer häufiger werden Beschwerden über Verschmutzungen durch Hundekot laut. Man bekommt den Eindruck, dass das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund sich immer schwieriger gestaltet. Leider gibt es manche Hundehalter, welche den guten Ruf der rücksichtsvollen Hundehalter zerstören, indem sie ihre Hunde nicht an der Leine halten und nicht achten, wo ihr Hund sein "Geschäft" verrichtet. 

Vor allem Eltern sind besorgt, dass sich ihre Kinder einem Gesundheitsrisiko durch Hundekot aussetzen. Kinder, die in verunreinigten Sandkästen spielen, auf öffentlichen Wiesen in Parkanlagen laufen, sind den Bakterien und Krankheitserregern ausgesetzt. Zusätzlich kann Hundekot auf Wiesen und Feldern sowohl Nutztiere gefährden, als auch die Ernte verschmutzen und für eine Krankheitsübertragung sorgen.

Unser aller Bestreben sollte sein, ein gutes und rücksichtsvolles Verhältnis zwischen Hunde- und Nichthundebesitzer herzustellen. Alle Hundebesitzer werden daher aufgefordert, sich an ihre Pflichten als Hundehalter zu besinnen. Dies betrifft vor allem die Leinenpflicht an öffentlich zugänglichen Orten und die gesetzliche Verpflichtung, den Kot ihres Hundes unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.


Hunde müssen angemeldet werden
Gemäß der Hundeabgabenordnung müssen Hunde ab einem Alter von 3 Monaten bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Der Hundehalter oder die Hundehalterin erhält eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes angebracht werden muss, wenn der Hund sich außerhalb des Hauses befindet. Bei Tod, Umzug oder Weitergabe des Tieres ist dies der Behörde mitzuteilen.

Hunde-Informationsfolder