Aktuelles
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Aufteilungsentwurf Jagdpachtschilling

 

Gemäß § 21 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986/LGBI Nr.23 in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat den jährlichen Jagdpachtschilling an die Grundeigentümerinnen/ Grundeigentümer des Gemeindejagdgebietes unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der im Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke aufzuteilen.

Der vom Bürgermeister erstellte Aufteilungsentwurf liegt ab 03.05.2024, vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Zu den Kundmachungen: >>klick<<

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