Kinderhort Voitsberg
Helmut-Glaser-Straße 5
8570 Voitsberg
Ansprechperson: Tina Merdonik
E-Mail: tina.merdonik@stmk.volkshilfe.at
Öffungszeiten:
Gruppe1: |
11:30 - 17:30 |
Gruppe 2: |
11:30 - 17:30 |
Gruppe 3: |
11:30 - 17:30 |
In den Ferien und an schulfreien Tagen geänderte Öffnungszeiten.
Ein Hort ist eine Einrichtung, in welchem Kinder ab dem Schuleintritt
bis zum Ende der Pflichtschule pädagogische Betreuung durch
geschultes Personal erhalten. Grundsätzlich gelten für Horte die
Bestimmungen des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes.
In erster Linie soll in begrenzter Zahl die Betreuung von schulpflichtigen Kindern außerhalb der Unterrichtszeit und ohne organisatorischen Zusammenhang mit der Schule ermöglicht werden.
Die Betriebsführung obliegt der Volkshilfe.
Der Hort wird in Form eines Jahresbetriebes mit täglich warmer Mittagsausspeisung geführt.
Die Höchtzahl der zu betreuenden Kinder im Hort sind pro Gruppe maximal 20 Kinder im Pflichtschulalter. Den Kindern soll eine optimale Förderung auf allen Ebenen der sozialen, kognitiven, kreativen, motorischen, rhythmisch-musikalischen und sprachlichen Entwicklung weitervermittelt werden.
Gerade schulische Defizite sollen in Kooperation mit dem jeweiligen Lehrer gemeinsam verbessert werden. Dennoch bietet ein Hort keinen Nachhilfeunterricht sondern er sollte in erster Linie eine Aufgabenbetreuung, eine Hilfestellung bei Problemen aber vor allem eine sinnvolle Freizeitgestaltung bieten.
Besonders wichtig ist auch die individuelle Förderung im zwischenmenschlichen Bereich. Erfüllung der emotionalen Grundbedürfnisse, Liebe geben und nehmen, Toleranz üben, Lob und Anerkennung erfahren und Geborgenheit und Sicherheit erleben. Die pädagogische Betreuung der Kinder findet ausschließlich durch geschultes Fachpersonal statt.
Regelmäßige Informationen über die Arbeit im Hort soll den Eltern einen guten Einblick in das Gruppengeschehen ermöglichen.
Die administrative Beratung, Verrechnung der Betreuungskosten und Aufnahmegespräche finden ausschließlich im Büro der Volkshilfe statt.
Für die Betreuung der Kinder steht eine pädagogische Fachkraft (Kindergärtnerin mit Hortausbildung) und eine Helferin (pädagogische Hilfskraft) zur Verfügung.