Eheschließungen

In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben für den staatlichen Bereich keine Rechtsgültigkeit.

Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich.


Um Terminschwierigkeiten zu vermeiden, wird empfohlen, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, da vor der Trauung die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) durchzuführen ist. Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Dabei müssen beide Verlobten anwesend sein. 

Kontakt:
Mail: standesamt@voitsber.gv.at
Telefon: 03142/22170 242

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